Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich - Vertragsbestandteil
BKM Bolender Maschinenkonstruktion GmbH (im Folgenden kurz BKM) liefert stets auf der Basis der nachstehenden Regelungen, die in folgender Reihenfolge gelten:
1.1 individuelle, schriftliche Abmachung mit dem Vertragspartner;
1.2 die hier abgedruckten BKM- Liefer- und Zahlungsbedingungen;
1.3 bei Auslandsgeschäften die Auslegungsregeln der INCO-TERMS, in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung;
1.4 die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Maschinenbau und Elektroindustrie“, in der bei Vertragsabschluß geltenden Fassung. BKM - Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

2. Preise und Versand
Preise: Preise verstehen sich ab Werk und bei Lieferung im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes (Intrahandel) sind nur dann mehrwertsteuerfrei, wenn bei Bestellung die gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UstIdNr) des Empfängers angegeben wird. Es gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Preise der Liste sind bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig. Irrtum vorbehalten. Bei Versand an von Ihnen angegebene fremde Lieferadressen berechnen wir Ihnen die Verpackung zu Selbstkosten. Versand: Ist keine besondere Versandart vorgeschrieben, liefern wir bei einem Gewicht unter 30 kg im Inland per Postpaket, ab 30 kg per Bahnfracht/ Express oder Spedition.
2.1 Warenrücksendung Vorabsendungen von Austauschware erfolgen grundsätzlich gegen Berechnung. Die Annahme unfrei zugesandter Reklamationen wird verweigert. Ohne einen ausführlichen Fehlerbericht, einer Rechnungs- und Lieferscheinkopie und einer rechtsverbindlichen Unterschrift ist keine Bearbeitung möglich.

3. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind, soweit keine Vorauszahlung vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsdatum oder Meldung der Versandbereitschaft in bar oder im Überweisungswege ohne jeden Abzug frei unserer genannten Zahlstelle zu bezahlen. Das Rechnungsdatum ist das Lieferdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.
Bei Neukunden behalten wir uns Lieferung gegen Nachnahme oder Bankeinzug vor. Falls Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilen (nur im Inland möglich) buchen wir die Rechnungsbeträge 14 Tage nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto ab. Die Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der Diskont und Bankspesen herein, Gutschriften für Wechsel gelten stets unter der Bedingung der Einlösung. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur bei solchen Forderungen des BKM Vertragspartners zulässig, die von BKM schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Im Falle des Zahlungsverzuges stehen BKM Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu. BKM behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges dies dem Kreditversicherer zu melden.

4. Mängelgewährleistung - Haftung
Der Vertragspartner kann Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn er seiner geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten gem. §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelgewährleistung beträgt 24 Monate nach der Lieferung gemäß den Allgemeinen Lieferbedingungen. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, vor allem für Folgeschäden, Montagekosten und entgangenen Gewinn sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt richtet sich nach den „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Maschinenbau und Elektroindustrie “ in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, sowie die Ergänzungsklausel „Erweiterter Eigentumsvorbehalt“, Stand Juni 1999. In Fällen der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners oder der eventuell für ihn mithaftenden Personen zu mindern geeignet sind, ist BKM jederzeit berechtigt, das Lager des Vertragspartners zu besichtigen, die Eigentumsvorbehaltsware von BKM gegen Anrechnung des Verwertungsbetrages herauszuverlagern und in einer BKM als geeignet erscheinenden Form, auf Kosten des Vertragspartners sicherzustellen, sowie die Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware von BKM zu untersagen und die Bekanntgabe der Kreditgeschäfte zu verlangen.

6. Rechtswahlklausel
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

7. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und dieser Klauseln bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

8. Sonstige Vereinbarungen
Gemäß § 26 BDSG informiert BKM, dass die Daten des Vertragspartners, soweit notwendig, in der Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
Hinweise: Die von BKM gelieferten Produkte entsprechen den einschlägigen gültigen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und den Staaten der Europäischen Union zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit. Unsere Datenblätter und diese Preisliste werden auf chlorfrei gebleichtem Umweltpapier gedruckt. Unsere Produkte unterliegen ständigem technischen Fortschritt und Weiterentwicklung. Wir behalten uns deshalb vor, Änderungen ohne eine gesonderte Benachrichtigung vorzunehmen.

(Stand: 01/ 2010)